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Kino.to: Abmahnung für das Land Sachsen könnte juristisches Nachspiel haben - Update

17.06.2011 14:48 Uhr
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Kino.to ist zwar offline, bleibt aber weiter in den Schlagzeilen. Mittlerweile ist an mehreren Stellen zu lesen, dass die Abmahnungsaktion der Cineastentreff.de-Community wohl eher kein Erfolg haben will. Manche Webseiten sprechen sogar davon, dass die Aktion eine Klage nach sich ziehen könnte. Inklusive Umfrage.

Seit einigen Tagen offline: Kino.to. Diese Nachricht ohne Impressum ist der Stein des Anstoßes. Seit einigen Tagen offline: Kino.to. Diese Nachricht ohne Impressum ist der Stein des Anstoßes. [Quelle: Siehe Bildergalerie] Update: Die Resonanz ist bislang recht eindeutig: Ein erster Zwischenstand unserer Umfrage ergibt, dass die Mehrheit der Leser die Abmahnung als sinnvoll erachtet. Von über 670 Teilnehmern (Stand: 16:26 Uhr) stimmen 73,26 Prozent dafür, dass die Abmahnung sinnvoll ist. 26,74 Prozent halten nichts davon. Die Abstimmung bleibt weiter offen. Originalmeldung: Nach von den Betreibern der Webseite Cineastentreff.de initiierten Abmahnung gegen das Land Sachsen über die Kanzlei Oplaten-Gaessler diskutiert man nun über die Erfolgsaussichten der Aktion. In verschiedenen Blogs werden die Chancen besprochen. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang das Blog auf der Webseite E-Recht24.de. Dort diskutiert man darüber, ob das Innenminesterium in Sachsen den Spieß am Ende nicht umdrehen könnte und eine negative Feststellungsklage in Auftrag geben könnte. Die Abmahnung habe nämlich ein entscheidendes Problem: Zwischen der Webseite Cineastentreff.de und dem Sächsischen Innenministerium bestehe kein Wettbewerbsverhältnis.

Die Behörde würde ja keine Informationen über Filme auf ihrer Webpräsenz bereitstellten. Allerdings: Aus Sicht einer PR-Aktion war die Abmahnung wohl ein voller Erfolg für Cineastentreff.de – kaum ein Thema wird im Internet derzeit heißer diskutiert. Den Blogeintrag zum Thema findet ihr auf E-Recht24.de. Kino.to ist ein Streaming Portal, das kürzlich im Zuge einer Polizeiaktion vom Netz genommen wurde. Mehrere Personen wurden dabei verhaftet, der Verdacht lautet auf Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen. Auf der Seite ist derzeit nur eine Nachricht der Kriminalpolizei zu lesen. Die Abmahnung bezieht sich darauf, dass kein Impressum zu sehen ist - Cineastentreff.de will mit der Aktion auf den aus ihrer Sicht übertriebenen Abmahnwahn in Deutschland hinweisen. Was haltet ihr von der Aktion? Nehmt an unserer Umfrage teil. Hier geht es zum Blog von E-Recht24.de.

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17.06.2011 14:48 Uhr
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