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Filesharing: Kanzlei versteigert Millionen-Forderungen - Richtiges Verhalten bei Abmahnungen

07.12.2011 17:31 Uhr
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Derzeit kursiert die Meldung über eine Kanzlei aus Regensburg, welche offene Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro versteigert - die Forderungen kamen durch Abmahnungen zustande. Wie verhält man sich eigentlich richtig, wenn eine solche Abmahnung ins Haus flattert?

Filesharing: Eine Kanzlei versteigert Berichten zufolge Forderungen im Wert von 90 Millionen Euro. Filesharing: Eine Kanzlei versteigert Berichten zufolge Forderungen im Wert von 90 Millionen Euro. [Quelle: Siehe Bildergalerie] Die Summe klingt aberwitzig: Die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert Berichten zufolge offene Forderungen aus Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro. Die Kanzlei vertritt offenbar viele Mandanten, welche in der "Adult Entertainment"-Branche beheimatet sind – auf gut Deutsch also die Macher von Pornofilmen. In deren Auftrag sollen die Anwälte Tauschbörsennutzer abmahnen, welche beispielsweise über P2P-Börsen die urheberrechtlich geschützten Werke illegalerweise getauscht haben sollen. Die Summe von 90 Millionen Euro ergibt sich aus 70.000 Abmahnungen, bei denen jeweils die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Summe von 1.286,80 Euro gefordert werden.

Im ersten Schreiben werden angeblich in der Regel 650 Euro verlangt, bei der zweiten Mahnung stehe bereits 1.286,80 Euro unterm Strich. Die zu versteigernden Forderungen setzen sich aus Kunden zusammen, welche die Schreiben der Kanzlei bislang ignoriert haben. Die Forderungen beziehen sich auf die Jahre 2010 und 2011. Hauptsächlich dürften wohl Inkasso-Unternehmen zu den Kaufinteressenten gehören. Der auf Abmahnungsfälle spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, die rund 16.000 Filesharer vertritt, spricht vom "ungewöhnlichsten Schritt einer Kanzlei" seit Beginn der Filesharing-Abmahnungen vor sechs Jahren. "Ob die Forderungen in Höhe von knapp 1.300 Euro pro Abmahnung berechtigt sind, steht ohnehin den Sternen", so Solmecke.

Wie verhält man sich eigentlich, wenn eine Abmahnung in der Post liegt? Zunächst einmal sollte man schlicht nach der abmahnenden Kanzlei im Internet suchen, wie Solmecke in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung empfiehlt. Häufig fänden sich Erfahrungsberichte von Betroffenen – es gäbe nämlich auch falsche Abmahnungen von Trittbrettfahren. Keinesfalls sollte man die beiliegende Unterlassungserklärung einfach so unterzeichnen. Stattdessen sollte man eine abgewandelte Unterlassungerklärung abgeben. Außerdem müsse im Einzelfall entschieden werden, ob nicht eine Deckelung in Höhe von 100 Euro greift, die bei unerheblichen Rechtsverletzungen zum Einsatz komme. Solmecke empfiehlt, sich im Zweifel einen Rechtsbeistand zu organisieren, aber darauf zu achten, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren, der zwischen 300 und 600 Euro liegen soll. Zur Pressemitteilung zur Versteigerung von Filesharing-Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro geht es unter dem Link.

Simon Fistrich Google+
Leitender Online-Redakteur
07.12.2011 17:31 Uhr

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