Acta-Proteste: Bezüglich des Urheberrechts gab es eine Entscheidung, bei der es um den Zwang geht, dass Internet-Provider oder soziale Netzwerke Filter einsetzen müssen. [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass es unzumutbar sei, dass Hosting-Provider oder soziale Netzwerke einen Filter einrichten müssen, um Urheberrechtsverletzungen prophylaktisch zu verhindern. Die Verwertungsgesellschaft SABAM aus Belgien hatte gegen das soziale Netzwerk Netlog geklagt. SABAM forderte, dass Netlog hochgeladene Musikstücke vorher überprüfen soll, ob sie eine Urheberrechtsverletzung begehen.
Netlog müsste also ein Filtersystem etablieren, dass die Daten entsprechend überprüft. Der Gerichtshof entschied am 16. Februar aber, dass das den sozialen Netzwerken und Hosting-Providern nicht zumutbar sei. Auch spielen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes eine Rolle. Die Information über die Entscheidung hinsichtlich Filtersystemen in sozialen Netzwerken und bei Providern stammt von der Kanzlei Wide Beuger Solmecke, die auf Internetrecht spezialisiert ist und auch viele abgemahnte User betreut.
Update: Bei der Frage nach dem Datenschutz geht es unter anderem darum, dass die sozialen Netzwerke präventiv überwacht werden müssten. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei sieht in dem Urteil auch ein positives Signal für Plattformen wie YouTube oder Facebook. Die würden im Endeffekt von der Entscheidung profitieren, da sie mehr Rechtssicherheit für die nutzergenerierten Inhalte bekommen würden.
