Datenschutzbeauftragter Schaar zweifelt am Datenschutz beim Bundestrojaner
Der Bundestrojaner verstößt laut einem Bericht des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar gegen gesetzliche Richtlinien des Datenschutzes.
Beim sogenannten Bundestrojaner gibt es erhebliche Mängel im Bereich des Datenschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar. Nach der Überprüfung der Software konnte er einige Probleme feststellen. So müsse laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bei heimlichen Überwachungen der Kernbereich des privaten Lebens unangetastet bleiben. Der Bundestrojaner halte sich nicht an diese Richtlinie und verstoße daher gegen die Verfassung.
Eine der häufigsten Beschwerden am Bundestrojaner kann Schaar allerdings noch nicht bestätigen. Es geht um die Nachladefunktion der Software, mit der Festplatten der betroffenen PCs untersucht werden könnten. Schaar kann nicht sagen, ob bereits das Vorhandensein dieser Möglichkeit einen Verfassungsbruch darstellt, oder ob erst die unzulässige Aktivierung als illegal zu werten ist. Zur besseren Einschätzung brauche er den Quellcode des Bundestrojaners, den er sich in naher Zukunft bei der privaten Herstellerfirma DigiTask ansehen werde.
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