BKA Studie: Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten nicht zu rechtfertigen
Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten ist kaum notwendig, da die Ermittler ohnehin fast immer alle Informationen bekommen. Ganz anders sieht es bei IP-Adressen aus.
Laut einer Studie des Bundeskriminalamts ist Vorratsdatenspeicherung nicht immer notwendig, um den Ermittlungserfolg der Polizei zu fördern. So bekommt die Polizei auch ohne die umstrittene langfristige Speicherung fast immer die nötigen Telefondaten heraus. Lediglich in 20% der Fälle war die Nachfrage nach Telefondaten erfolglos. Die sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Mobilfunkinformationen ist also kaum zu rechtfertigen, da sie die polizeilichen Ermittlungen nur in Ausnahmefällen voranbringt.
Ganz anders sieht es bei IP-Adressen aus. Hier zeigt sich eine enorm niedrige Erfolgsquote bei den Nachfragen. So konnten die Internet-Provider in rund 92 Prozent aller Fälle keine Auskunft über IP-Adressen liefern. Bei den Nachfragen ging es hauptsächlich um Kinderpornographie und Betrugsdelikte. Hier wäre laut der Studie eine längere Vorratsdatenspeicherung notwendig, um bessere Auskünfte zu erhalten und die Ermittlungen zu verbessern.
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