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BKA Studie: Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten nicht zu rechtfertigen

07.02.2012 12:25 Uhr
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Eine Studie des Bundeskriminalamts zeigt, dass Vorratsdatenspeicherung wohl kaum notwendig sein dürfte. Auch ohne die Speicherung der Daten bekommt das BKA fast immer die gewünschten Telefondaten heraus. Anders sieht es hingegen bei IP-Adressen aus.

Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten ist kaum notwendig, da die Ermittler ohnehin fast immer alle Informationen bekommen. Ganz anders sieht es bei IP-Adressen aus. Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten ist kaum notwendig, da die Ermittler ohnehin fast immer alle Informationen bekommen. Ganz anders sieht es bei IP-Adressen aus. Laut einer Studie des Bundeskriminalamts ist Vorratsdatenspeicherung nicht immer notwendig, um den Ermittlungserfolg der Polizei zu fördern. So bekommt die Polizei auch ohne die umstrittene langfristige Speicherung fast immer die nötigen Telefondaten heraus. Lediglich in 20% der Fälle war die Nachfrage nach Telefondaten erfolglos. Die sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Mobilfunkinformationen ist also kaum zu rechtfertigen, da sie die polizeilichen Ermittlungen nur in Ausnahmefällen voranbringt.

Ganz anders sieht es bei IP-Adressen aus. Hier zeigt sich eine enorm niedrige Erfolgsquote bei den Nachfragen. So konnten die Internet-Provider in rund 92 Prozent aller Fälle keine Auskunft über IP-Adressen liefern. Bei den Nachfragen ging es hauptsächlich um Kinderpornographie und Betrugsdelikte. Hier wäre laut der Studie eine längere Vorratsdatenspeicherung notwendig, um bessere Auskünfte zu erhalten und die Ermittlungen zu verbessern.

Daniel Herbig
Erfahrener Benutzer
07.02.2012 12:25 Uhr

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