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Heise Verlag

Heise: Erfolg vor Gericht im Link-Streit mit der Musikindustrie

15.10.2010 18:11 Uhr
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Heise obsiegt im Rechtsstreit mit der Musikindustrie um das Setzen von Links im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung. Der BGH hob damit unter anderem das Urteil des OLG München aus dem Jahre 2008 auf.

AnyDVD überwindet Kopierschutz von 'Un-DVDs' - so lautete die Heise-Schlagzeile vom 19.01.2005. Die Musikindustrie nahm diese Tickermeldung zum Anlass Klage gegen den Verlag einzureichen. AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs" - so lautete die Heise-Schlagzeile vom 19.01.2005. Die Musikindustrie nahm diese Tickermeldung zum Anlass Klage gegen den Verlag einzureichen. Zunächst eine kurze Übersicht über die Chronologie der Ereignisse: Im Jahre 2005 berichtete der renommierte und eigentlich nicht für Krawall-Journalismus bekannte Heise-Verlag (c't. iX) online über die Software AnyDVD von Entwickler Slysoft. AnyDVD dient dem Aushebeln diverser Kopierschutzmechanismen. Das Verwenden in Deutschland ist dementsprechend verboten und unter Umständen auch strafbar. Der angesprochene Heise-Artikel nun verlinkte unter anderem auch auf die Slysoft-Homepage. Diese Tatsache veranlasste die Musikindustrie (unter anderem BMG, Sony, EMI etc.) Klage gegen den Heise Verlag einzureichen.

Die Gerichte urteilten mehrinstanzlich (zuletzt OLG München am 23.08.2008) zugunsten der Industrie und untersagten Heise damit das Setzen derartiger Links. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht allerdings die Revision zum BGH zu. Der Verlag legte ein und bekam heute vollumfänglich Recht. Ausschlaggebend war dabei, dass die Linksetzung nach Meinung der Richter lediglich der reinen Informationsbeschaffung dienen und eben gerade nicht den Bezug von AnyDVD erleichtern sollte.

Quelle: Heise

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15.10.2010 18:11 Uhr
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Erfahrener Benutzer
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16.10.2010 11:55 Uhr
Da muss ich, so Leid es mir ja tut, widersprechen: § 108b I UrhG schließt wie gesagt lediglich die Strafverfolgung aus.
Allerdings bleibt eine Privatkopie im Falle des Umgehens eines wirksamen Kopierschutzes (Diskussion darüber ersparen wir uns bitte) -durch AnyDVD- ein Verstoß gegen 95 a UrhG.
Daran…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
16.10.2010 11:31 Uhr
Dann solltest du auch nicht sagen das der andere keine Ahnung hat, das ist das gleiche nur anders ausgedrückt.

Richtig, der Rechteinhaber kann vielleicht Ansprüche geltend machen, aber mit Sicherheit nicht aufgrund des Einsatzes der Software, sondern aufgrund dessen was mit der Kopie geschieht. Wie die…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
16.10.2010 11:02 Uhr
Jetzt mal ganz ruhig. Ich hab hier keinen als blöd hingestellt. Sollte das so rübergekommen sein: Sorry. Es ist nur eben so, wie ich sage: Die Privatkopie ist nicht strafbewehrt, so weit sind wird uns -denke ich- einig.
Allerdings kann/ könnte der Rechteinhaber dennoch zivilrechtliche Ansprüche gegen…