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Grand Theft Auto 4 (PC)

Release:
03.12.2008
Genre:
Action
Publisher:
2K Games

So kam GTA 4 durch die USK

30.09.2008 17:14 Uhr
|
Neu
|

So kam GTA 4 durch die USK Lidia Grashof, Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK, berichtete auf dem Symposium "Spielwelten der Zukunft" in der letzten Woche ausführlich über die Arbeit der deutschen USK und verfolgte dabei den Kassenschlager Grand Theft Auto 4 Schritt für Schritt durch die deutschen Jugendschutzbehörden. Ihr Bericht beruhte auf der öffentlichen Diskussion, die im JMS-Report 4/2008.

So wurde GTA 4 zunächst 100 Stunden getestet, das Material dann durch den Tester aufbereitet und einem Gremium vorgelegt, das sich aus fünf Gutachtern zusammensetzt, die rotierend aus einem Pool von 50 Jugendschützern ausgewählt werden. Hinzu kommt jeweils ein ständiger Vertreter der obersten Landesjugendbehörde. Der Antragssteller (in diesem Falle Take 2) darf bei der Prüfung, nicht aber bei der abschließenden Auswertung anwesend sein. Das USK-Gremium wollte GTA 4 unter dem Siegel "keine Jugendfreigabe" (also einer Freigabe ab 18 Jahren) für den Handel freigeben.

Der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden jedoch legte sein Veto gegen diese Entscheidung ein. Daraufhin gab es eine zweite Begutachtung in einem neuen Prüfgremium. Dieses Gremium entschied: keine Kennzeichnung, da Indizierungskriterien nicht ausgeschlossen werden können. Gegen diese Entscheidung legte der Publisher eine Berufung ein. Daher wurde das Verfahren an den Beirat der USK verwiesen, in dem auch ein Vertreter der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sitzt.

Dieser Beirat kam zu dem Schluss, dass das Spiel zwar problematisch, Grundlagen für eine Indizierung aber nicht gegeben seien. Gewalthandlungen seien im Spiel zwar möglich, aber nicht zwingend notwendig. So bekam GTA 4 eine Freigabe ab 18 Jahren. Auch eine abschließende, gesonderte Prüfung durch bayrische Behörden, die der ständige Vertreter der obersten Landesbehörde angewiesen hatte, kam zu dem Ergebnis, dass die Indizierungskriterien nicht erfüllt seien.

Erfahrener Benutzer
Moderation
30.09.2008 17:14 Uhr
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Dein Kommentar
Bewertung: 0
03.10.2008 18:24 Uhr
Manhunt ist wegen 131 beschlagnahmt

Wolf3D war wegen den Hakenkreuzen beschlagnahmt, RTCW ist NICHT beschlagnahmt sondern nur indiziert, sowohl deutsche als auch US..
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
03.10.2008 14:59 Uhr
Zitat: (Original von ichmusssagen am 02.10.2008 02:21)
ach ja, da öfters die frage kam, "wieso denn wenn eh ab 18...."

ab 18 sind titel:
" Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
02.10.2008 02:21 Uhr
ach ja, da öfters die frage kam, "wieso denn wenn eh ab 18...."

ab 18 sind titel:
" Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen."

indiziert werden solche, die kinder und jugendliche in…

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