So kam GTA 4 durch die USK
Lidia Grashof, Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK, berichtete auf dem Symposium "Spielwelten der Zukunft" in der letzten Woche ausführlich über die Arbeit der deutschen USK und verfolgte dabei den Kassenschlager Grand Theft Auto 4 Schritt für Schritt durch die deutschen Jugendschutzbehörden. Ihr Bericht beruhte auf der öffentlichen Diskussion, die im JMS-Report 4/2008.
So wurde GTA 4 zunächst 100 Stunden getestet, das Material dann durch den Tester aufbereitet und einem Gremium vorgelegt, das sich aus fünf Gutachtern zusammensetzt, die rotierend aus einem Pool von 50 Jugendschützern ausgewählt werden. Hinzu kommt jeweils ein ständiger Vertreter der obersten Landesjugendbehörde. Der Antragssteller (in diesem Falle Take 2) darf bei der Prüfung, nicht aber bei der abschließenden Auswertung anwesend sein. Das USK-Gremium wollte GTA 4 unter dem Siegel "keine Jugendfreigabe" (also einer Freigabe ab 18 Jahren) für den Handel freigeben.
Der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden jedoch legte sein Veto gegen diese Entscheidung ein. Daraufhin gab es eine zweite Begutachtung in einem neuen Prüfgremium. Dieses Gremium entschied: keine Kennzeichnung, da Indizierungskriterien nicht ausgeschlossen werden können. Gegen diese Entscheidung legte der Publisher eine Berufung ein. Daher wurde das Verfahren an den Beirat der USK verwiesen, in dem auch ein Vertreter der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sitzt.
Dieser Beirat kam zu dem Schluss, dass das Spiel zwar problematisch, Grundlagen für eine Indizierung aber nicht gegeben seien. Gewalthandlungen seien im Spiel zwar möglich, aber nicht zwingend notwendig. So bekam GTA 4 eine Freigabe ab 18 Jahren. Auch eine abschließende, gesonderte Prüfung durch bayrische Behörden, die der ständige Vertreter der obersten Landesbehörde angewiesen hatte, kam zu dem Ergebnis, dass die Indizierungskriterien nicht erfüllt seien.


ab 18 sind titel:
" Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen."
indiziert werden solche, die kinder und jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können.
wie schon voher gesagt, indizierte titel dürfen nicht beworben werden, aber jeder erwachsene kann sie quasi unter der theke kaufen.
wirklich verbotene spiele kenne ich kaum...
ja manhunt und wolfenstein 3d sowie die US von return to castle wolfenstein.. aber eher wegen den hakenkreuzen..
aber spiele sidn doch jetzt kulturgut oder ? wie filme dürfen sie dann auch HKs enthalten oder?
ab 18 sind titel:
" Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen."
indiziert werden solche, die kinder und jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können.
wie schon voher gesagt, indizierte titel dürfen nicht beworben werden, aber jeder erwachsene kann sie quasi unter der theke kaufen.
wirklich verbotene spiele kenne ich kaum...
Mh... die Kriterien sind mir irgendwie unklar. "Gewalt nicht zwingend notwendig"?? Das sehe ich anders. Aber vielleicht differenzieren die da noch "Gewalt gegen Unschuldige" oder "Selbstverteidigungsgewalt". Ach ich weiß auch nicht.
Es gibt meiner Meinung nach Spiele, die die Welt nicht braucht. Ich möchte mir aber selber ein Bild davon machen und mich nicht von jemand bevormunden lassen. Ich selber habe genügend indizierte Spiele gespielt, bei manchen war ich der Meinung "Sowas braucht die Welt nicht" und bei anderen dachte ich "Da gibts Filme ab 16 die brutaler sind".
Naja die Kriterien bleiben mir ein Rätsel. Speziell in dieser Begründung (rein rechtlich). Froh über die Entscheidung bin ich aber auch.
Das Kriterium mit der "notwendigen Gewalt" ist eigendlich gar nicht so schwierig. Die Frage ist erstens: wird Gewalt verharmlost und zweitens: wird sie verherrlicht.
wenn also die polizei um die ecke kommt, wenn ich jemanden erschieße, dann ist das keine verherrlichung, da dass spiel mich ja darauf aufmerksam macht, dass ich was falsches getan habe.
der ganze fragenkatalog:
"Wie sind gewalthandlungen thematisch eingebettet?"
"Wer/was ist Opfer der Gewalt?"
"Wie ausufernd und detailliert werden gewalthandlungen und Gewaltfolgen dargestellt?"
"Welche Perspektive nehmen die Spielenden in Bezug auf die Gewalthandlungen ein?"
"Wie eng ist der Realitätsbezug von Gewaltdarstellungen?"
"Wie zentral sind Gewalthandlungen für das Spiel?"
"Wird Gewalteinsatz belohnt?"
in filmen läuft es ähnlich, wobei es natürlich immer schwierig ist die grenzen zu sehen. wird der mörder heroisiert, oder als schlecht dargestellt
der unterschied von spielen zu filmen ist die distanz, die der zuschauer hat. wenn also 100 leute massakriert werden, dann heisst dass noch lange nicht dass ich mich mit dem täter identifiziere.
wenn ich es im spiel selber tue, dann irgendwie schon. ich denke etwa die hälfte der spieler reden davon, dass sie selbst dieses und jenes tun, und die andere hälfte sieht sich als steuerer einer spielfigur, wahrt also mehr distanz.
übrigenz arbeitet die USK größtenteils ehrenamtlich und die verstehen sich mit den "killerspieleverbotsschreiern" nicht besonders, die wollten nämlich die USK abschaffen, weil sie zu lasch wäre...
wie gesagt... bei der konsolenversion waren die verschiedenen sprachversionen identisch. bis auf die untertitel halt.
ja wollen wirs hoffen
wie gesagt... bei der konsolenversion waren die verschiedenen sprachversionen identisch. bis auf die untertitel halt.