Der Slogan der GEZ. [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Eine Goslaer Dolmetscherin klagte gegen den NDR, weil der Sender von ihr Gebühren für ihren Zweit-PC einforderte. Sie ging vor Gericht und gewann den Fall. Das Gericht urteilte, der Sender stelle "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Die Gebühr sei nicht zulässig, da der NDR sein Hörfunkprogramm nicht unbegrenzt vielen Nutzern zur Verfügung stellen könne. Das gelte nicht nur für gewerblich genutzte, sonder auch für privat zum Einsatz kommende PCs. Der NDR kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an und zieht jetzt vor das Oberverwaltungsgericht. Sollte das Urteil hier bestätigt werden, könnte das weitreichende Folgen haben, denn seit Anfang 2007 werden monatlich Gebühren in Höhe von 5,76 Euro für internetfähige PCs eingezogen, wenn im Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind.
GEZ Gebühren für Internet-PCs rechtswidrig: Schlappe für den NDR
GEZ-Gebühren für internetfähige PCs stehen auf der Kippe. Sollte das gestrige Urteil bestätigt werden, dann könnte das weitreichende Konsequenzen mit sich bringen.
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In Bayern z.B. ist der BR (Bayrische Rundfunk) für die GEZ Daten verantwortlich - sprich auf jeder GEZ Anmeldung ist der BR aufgedruckt und die Anmeldungen gehen auch zum BR.
Das wird beim NDR nicht anders sein, daher ist er vermutlich auch…
ich denke die news ist falsch interpretiert !
es Ggeht da rein um den NDR !
nicht um das gesammt modell der öffetnlich rechtlichen wofür die GEZ gezahlt werden muss.
ich weiss nicht warum der NDR das tut oder warum der sender darin überhaupt auftauscht, aber der NDR stellt nicht die gesammten öffentlich rechtlichen dar!
also irgendwie is die news total verwirrend.