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Ungeahnt abgemahnt - die Folgen illegaler Downloads

23.10.2007 14:40 Uhr
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Die Siedler ist in Filesharing-Programmen erhältlich. Wer Dateien davon hochlädt, macht sich strafbar. Und das könnte nach aktueller Situation nicht ohne Folge bleiben. Die Siedler ist in Filesharing-Programmen erhältlich. Wer Dateien davon hochlädt, macht sich strafbar. Und das könnte nach aktueller Situation nicht ohne Folge bleiben. [Quelle: Siehe Bildergalerie] Wer einen Internet-Anschluss hat, hat unter Umständen ein Problem. Das Problem kommt mit der Post, es ist genormt nach DIN A4 und trägt die Bezeichnung: Abmahnung. Darin steht etwas von Urheberrechtsverletzungen, illegal hochgeladenen Dateien, unzureichenden Überwachungsmaßnahmen, dringlichen Fristen, gerichtsverwertbaren Nachweisen, Bestätigung durch Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständigen, Anwaltskosten und Schadensersatz. Ohne heißen Brei: Man soll zahlen. Dafür, dass man ein copyrightgeschütztes Computerspiel in einem der vielen Peer-to-Peer-Programme angeboten habe. Das sind Netzwerke, die den Austausch von Dateien zwischen Usern ermöglichen: Die einen laden hoch, die anderen laden runter, keiner kontrolliert.

Außer Firmen wie die Logi­step AG. Datum, Uhrzeit, Dateiname, IP-Adresse - alles Angaben, die das Anti-Piraterie-Unternehmen zur Beweisaufnahme erfasst und an Rechte-Inhaber verkauft. Deren Anwälte stellen daraufhin Strafanzeige gegen unbekannt. Das ist Voraussetzung, um beim Internet-Provider die Sicherung der betreffenden IP zu erwirken.
T-Online beispielsweise müsste diese Nummer, die jedem Rechner eine Spur gibt, nach sieben Tagen löschen; darauf hat sich die Telekom mit dem zuständigen Gericht geeinigt.
Allerdings variieren die Fristen je nach Anbieter. Zurückführen lässt sich das Durcheinander auf Undeutlichkeiten in der Gesetzgebung und anhalten wird es schätzungsweise bis zum März 2009. Dann diktiert die "Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung" ein Aufbewahrungslimit von sechs Monaten.

Während also die IP ihr Verfallsdatum überlebt, ermittelt die Staatsanwaltschaft - und stellt das Verfahren mit 96-prozentiger Wahrscheinlichkeit ein. Denn das Gros der Fälle betrifft kleine Fische und die Suche nach demjenigen, der die fragliche Datei zum Download angeboten hat, verläuft mehrheitlich im Nichts. Das setzt einen strafrechtlichen Schlussstrich. Aber zivilrechtlich beginnt nun die Abmahnmaschinerie anzulaufen. Die Anwaltskanzleien gelangen über die Strafakte an die Hausanschrift des Anschlussinhabers. Dass der Provider keine personenbezogenen Daten verraten darf, hat keine Bedeutung, sobald ein Straftatbestand besteht, - damit öffnen sich Tür und Tor.

Die Sache ist ernst. Tausende von Verfahren laufen bereits, befeuert laut www.abmahnwahn.dreipage.de von Kanzleien wie "Schutt, Waetke, Rechtsanwälte" (siehe Interview), "Dr. Karl, Urmann & Wagner (KUW)" oder "Rechtsanwälte Schwarz, Kelwing, Wicke & Westpfahl". Eine Auswahl der überwachten Spiele umfasst Gothic 3, Two Worlds, Die Römer, Call of Juarez, Die Siedler, Dream Pinball 3D, Geheimakte Tunguska, Test Drive Unlimited und viele mehr. Dass der Berg an Abmahnungen aller Voraussicht nach wachsen statt schrumpfen wird, für diese Vermutung braucht es keine Kristallkugel. Denn virtuelle Fingerabdrücke nehmen immer deutlichere Konturen an, Datenschutzgesetze weichen seit Jahren stetig auf, Raubkopierer bekommen nicht plötzlich ein Gewissen. Und der finanzielle Profit wird auch Anreiz liefern, an die Verantwortlichen heranzutreten.

Schließlich spült die Abmahnwelle Geld in Kanzleikassen. 250 bis 300 Euro Anwaltskosten und zusätzliche 150 Euro Schadensersatz fallen in etwa an, damit die "Angelegenheit zivilrechtlich erledigt" ist, wie es in einem der Schreiben heißt. Verglichen mit den Forderungen der Musikindustrie sind das Peanuts. Trotzdem reicht die Summe aus, um eine Palette menschlichen Verhaltens zu erzeugen: wütend auf den Tisch hauen, in eine Schockstarre verfallen, sich wundern und so weiter. Nun liegt es in der Natur einer Straftat, die im WWW begangen wurde, dass der Rechtsverletzer zum Internet Zugang hat. Deshalb quellen die Foren mit Nachrichten von Verzweifelten, Verärgerten und - seltener - Reumütigen über. Man sucht Rat. Die meistgestellte Frage lautet: Was tun? - Zahlen? Ignorieren? Was, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist? Die besagte Datei nicht kennt? Eine Party hatte, bei der viele Freunde am Rechner saßen und Schabernack trieben? Alles ein Versehen war?

Moderation
23.10.2007 14:40 Uhr
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Benutzer
Bewertung: 0
24.11.2008 20:14 Uhr
nur mal so ne frage nebenbei: is diese ominöse firma, die die infos verschärbelt eigentlich befugt, das zu tun. ist doch eigentlich ein eingriff in die privatsphäre und als privatfirma ohne staatliche befugnis besteht doch eigentlich dafür gar keine rechtsgrundlage, oder? ODER??
ansonsten find ich's schon…
smo
Neuer Benutzer
Bewertung: 0
02.04.2008 20:32 Uhr
oder man wartet bis der Film im TV läuft ist sogar Kostenlos , also ich könnte auch 3 Jahre warten und den dvd recorder anschmeißen , also man kann auch auf legalen weg sich an Spielen und Filmen erfreuen.Naja wer daraus bisl was Illegales machen will weiß bestimmt auch das man in der Videthek alles bekommt…
smo
Neuer Benutzer
Bewertung: 0
02.04.2008 20:21 Uhr
an Darkbringer , weil du mit dieser Annahme Recht hast und pcgames leider ein bisschen langsam ist hier die Info auf dem link

http://www.heise.de/newst...

Nebenbei was für die Musik Industrie gilt , gilt auch für die…

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