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Internet: Richter beschlagnahmt Facebook-Account - Angeklagter lenkt ein

24.02.2012 09:13 Uhr
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[Update: Neue Fakten] Ein deutscher Richter aus Reutlingen hat den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmt. Der Fall an sich ist eigentlich recht harmlos. Falls der Richter allerdings tatsächlich die Zugangsdaten zum Facebook-Account erhält, könnten zahlreiche weitere Account-Beschlagnahmungen folgen.

Ein Reutlinger Richter hat den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmt. Er erhofft sich Informationen aus den persönlichen Nachrichten. Ein Reutlinger Richter hat den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmt. Er erhofft sich Informationen aus den persönlichen Nachrichten. [Quelle: Siehe Bildergalerie] [Update] Nachdem der Reutlinger Richter die Beschlagnahme des Facebook-Accounts eines Angeklagten angeordnet hatte, lenkte der Beschuldigte nun ein. Wie die Zeit berichtet, wolle der 20-jährige Angeklagte seinen Facebook-Account freiwillig an Richter Sierk Hamann übergeben. Damit wäre der zuvor berichtete Präzedenzfall keiner mehr.

Ein Richter aus Reutlingen hat den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmt. Der Angeklagte soll einem Freund auf Facebook einen entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben. Bisher konnten Richter und Justiz bei Facebook-Verhandlungen nur auf öffentlich zugängliche Daten zugreifen. Dazu gehört hauptsächlich die Pinnwand der User. Nun will der Richter allerdings auch auf die privaten Nachrichten des Angeklagten Zugang bekommen.

Bislang kam es in Deutschland allerhöchstens zur Beschlagnahmungen von E-Mail-Konten, meint der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht. Allerdings gestalte sich das schon als recht schwierig und aufwändig. So muss der Betreiber auf Anfrage der Justiz die E-Mails eines Verdächtigen offenlegen. Das läuft bei deutschen Providern recht problemlos. Provider aus dem Ausland zeigen sich hingegen weniger kooperativ. Trifft das selbe Prinzip auch auf Facebook zu, ist es fraglich, ob Facebook Irland die nötigen Informationen über den Verdächtigen herausgibt.

Der Richter hat zwei Möglichkeiten, an den Account zu gelangen. Entweder gibt der Angeklagte seine Login-Daten preis, oder Facebook muss sich den Ermittlungen fügen und die Informationen an die Justiz übergeben. Eine Nachfrage bei Facebook gestaltete sich schwierig. Facebook Deutschland habe keine Informationen über den Angeklagten, hieß es. Für die Nachforschungen müsse sich die Justiz an Facebook Irland wenden.

Noch ist also offen, ob der Reutlinger Richter auch tatsächlich an die Account-Informationen des Angeklagten kommt. Sollte es ihm gelingen, könnte der Fall Symbolcharakter erhalten. Dann könnten nämlich viele weitere Ermittlungen über Facebook laufen. In den USA ist das bereits möglich. Dort greifen Ermittler regelmäßig auf Account-Informationen von sozialen Netzwerken zu, um relevante Informationen zu erhalten.

Daniel Herbig Google+
Erfahrener Benutzer
24.02.2012 09:13 Uhr