Doom: Klassiker erhält nach Listenstreichung USK-Kennzeichnung - Freigabe ab 16 Jahren
Doom ist ab sofort ab 16 Jahren freigegeben. Bislang befanden sich der Shooter und sein Nachfolger auf dem Index.
Der Ego-Shooter Doom befindet sich nicht länger in der Liste der jugendgefährdenden Medien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). In einem Verfahren der USK wurde der Ego-Shooter nun "ab 16" freigegeben. "Die Entscheidung zu Doom macht deutlich, wie sehr sich die gesellschaftliche Akzeptanz und das öffentliche Verständnis von Computerspielen seit der Veröffentlichung von Doom 1993 gewandelt hat", so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. "Solche Entwicklungen werden im Jugendschutz und in der Spruchpraxis von Institutionen wie der BPjM und der USK berücksichtigt."
Doom gilt als ein Meilenstein der Computerspielgeschichte. Das von id Software entwickelte Spiel begründete das Genre der Ego-Shooter und bot neben einer Singleplayer-Kampagne auch einen Multiplayer-Modus. Während Listenstreichungen im Filmbereich häufiger der Fall sind, werden bei der BPjM weitaus weniger Anträge für Spiele gestellt. "Entscheidungen wie diese sind wichtig, denn sie zeigen, dass der Jugendschutz zeitgemäß ist und dadurch glaubwürdig bleibt", gibt Falk zu bedenken. Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass zehn Jahre nach Indizierung die Listenstreichung beantragt werden kann. Diese hatte die ZeniMax Germany GmbH als Rechteinhaber erfolgreich bei der BPjM beantragt. In der Folge konnte Doom als nicht-indiziertes Spiel bei der USK eingereicht und nach der Gremienprüfung mit "ab 16" gekennzeichnet werden. Welche Einstufung Doom 2 erhält, ist bislang unbekannt. Gestern wurde bekannt, dass Doom und Doom 2 vom Index genommen wurden.


Das ist mehr als deutlich. Da inzwischen die Masse der Denkenden, inkl. Forschung (und wahrscheinlich auch Lehre), festgestellt hat, dass eben das Abendland nicht - entgegen der Befürchtungen - untergehen wird, nur weil jemand auf Pixel schießt, was…