Der Stein des Anstoßes: Auf der Packung von Diablo 3 wird zwar drauf hingewiesen, dass man sich beim Battle.net registrieren muss. Dass eine dauerhafte Verbindung mit der Plattform erforderlich ist, um Diablo 3 überhaupt spielen zu können, erfährt der Käufer nicht. [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Auch wenn inzwischen nur noch sehr selten außerplanmäßige Serverausfälle auftreten: Mit dem holprigen Start und den Zugriffsproblemen während der ersten Wochen nach Verkaufsstart hat Diablo 3 für ordentlich Frust bei den Fans gesorgt (der sich unter anderem in den Foren und in Form von 1-Stern-Bewertungen bei amazon.de entladen hat). Viele Käufer haben ihrer Ankündigung Taten folgen lassen und sich an die Verbraucherzentralen gewandt; deren Bundesverband hat den Fall geprüft und Blizzard eine Abmahnung zugeschickt (wir berichteten).
Die Forderung der Verbraucherschützer ist klar: Wenn ein Spiel zwingend einen Online-Account voraussetzt, muss der Hersteller die entsprechende technische Infrastruktur (sprich: Serverkapazitäten) zur Verfügung stellen. Blizzard-Boss Mike Morhaime hat vor wenigen Tagen in einem offenen Brief bekannt, dass man die Nachfrage schlicht unterschätzt habe - trotz ambitionierter Planungen. Der deutlich gravierendere Vorwurf betrifft aber die Information der Käufer: Demnach habe es Blizzard versäumt, auf der Packung explizit drauf hinzuweisen, dass eine dauerhafte Internetverbindung notwendig ist, um Diablo 3 überhaupt nutzen zu können. Darüber hinaus wird nicht klar genug kommuniziert, dass es mit der Battle.net-Registrierung und der einmaligen Eingabe der Seriennummer nicht getan ist: Denn der Spieler muss sich bei jedem Spielstart mit seinem persönlichen Account einloggen und dauerhaft mit der Plattform verbunden sein. Kein Battle.net, kein Diablo 3 - eine ähnliche Situation also wie bei Battlefield 3 und Origin, die vor einem halben Jahr für heftige Debatten sorgte.
Die Haltung der Verbraucherzentrale ist klar: "Der potentielle Käufer muss bereits vor dem Kauf wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Software genutzt werden kann. Ob eine dauerhafte Internetverbindung, eine Zwangsregistrierung auf einer Internetplattform einschließlich des damit verbundenen Zugangs zu einem Spiel oder das Herunterladen einer Zusatzsoftware: All das sind wesentliche Informationen, die der Verbraucher vor dem Kauf einer Software erhalten muss."
Die Frist für eine Antwort der Blizzard-Anwälte ist am Freitag abgelaufen. In einer Stellungnahme der Verbraucherzentralen, die PC Games vorliegt, heißt es nun: "Die uns von Blizzard übersandte Antwort fanden wir unzureichend und haben eine letzte Frist zur Stellungnahme bis zum 27. Juli 2012 gesetzt. Sollte uns eine weitere Stellungnahme auch nicht überzeugen, werden wir voraussichtlich Klageauftrag erteilen, um die offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen."

Sage ich doch: Einige konnten sich natürlich nicht zurückhalten... Aber: Gemessen and der Zahl der Käufer hätte es weit mehr…
Denn so kindisch haben sich die wenigsten Spieler aufgeführt: Sie haben es hingenommen.
Das hat man in den ganzen "erwachsenen" Kommentaren gesehen, wie die Spieler es hingenommen und sich überhaupt nicht kindisch benommen haben ...