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Dead Space (PC)

Release:
17.09.2010
Genre:
Action
Publisher:
Electronic Arts

Überraschung: Dead Space kommt ungeschnitten nach Deutschland

14.10.2008 13:54 Uhr
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Überraschung: Dead Space kommt ungeschnitten nach Deutschland Dead Space wird ungeschnitten in Deutschland erscheinen. Die Veröffentlichung des Horror-Titels war in den letzten Wochen bedroht, da die USK (unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) dem Spiel eine Alterskennzeichnung verweigerte und EA den Titel ohne diese nicht veröffentlicht hätte. Bereits zweimal wurde das Spiel dem USK-Prüfgremium vorgelegt, bevor die gestrige dritte Prüfung ein eindeutiges Signal brachte: Dead Space wird mit der Alterskennzeichnung "keine Jugendfreigabe" in der ersten Novemberhälfte unverändert für PC, PlayStation 3 und Xbox 360 erscheinen.

"Wir sind froh, für Dead Space eine Alterskennzeichnung erhalten zu haben", so Olaf Coenen Geschäftsführer von Electronic Arts Deutschland. "Dead Space ist ein sehr kunstvolles Spiel, das sich aber mit Sicherheit ausschließlich an Erwachsene richtet - wie es nun auch die USK bestätigt hat."

Dead Space spielt in einer nahen Zukunft, in der die Menschheit darauf angewiesen ist, Ressourcen großflächig auf anderen Planeten abzubauen. Während einer Mission kommt es jedoch zu einem Zwischenfall und jeglicher Kontakt zum Schiff USG Ishimura bricht ab. Der Ingenieur Dr. Isaac Clarke bekommt den Auftrag, das Schiff zu inspizieren und Antrieb und Kommunikation wieder herzustellen. An Bord angekommen, macht er jedoch eine grausame Entdeckung: Etwas hat sich an Bord eingenistet...

Dead Space erscheint für PC, PlayStation 3 und Xbox 360 in der ersten Novemberhälfte 2008.

Außerdem interessant:
Dead Space erreicht Gold-Status
EA: "Wir werden Dead Space für niemanden weichspülen"

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Bildergalerie: Dead Space
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Online-Redakteur
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14.10.2008 13:54 Uhr
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16.10.2008 10:41 Uhr
Zitat: (Original von WhisperingBlades am 16.10.2008 09:57)
Beschlagnahmungsverfahren. Sicher gibt es Spiele / Filme / Musik (...) jedoch keinen gesetzwidrigen Inhalt haben



was meinst du, aufgrund von was ein gericht eine beschlagnahmung verfügt?  
die kann doch eben gerade nur aufgrund eines "gesetzeswidrigen inhaltes" erfolgen.
Erfahrener Benutzer
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16.10.2008 10:38 Uhr
Zitat: (Original von Huskyboy am 15.10.2008 04:29)

naja ich geh trotzdem davon aus das das spiel beschlagnahmt wird..


äusserst unwahrscheinlich.
das wäre der erste titel, der trotz usk- siegels, beschlagnahmt würde.
wieso gehst du also davon aus?  
Benutzer
Bewertung: 0
16.10.2008 09:57 Uhr
Über Amerika lacht ganz Deutschland wenn die dortigen Sittenwächter zum Sturmangriff blasen wenn mal wieder für 1,2s in einer Nachmittagssendung eine nackte weibliche Brust auftauchte oder ein "F***" nicht überpiept wurde. Ganz ehrlich, ich denke wir sind kein Stück besser, nur geht es hier dann weniger um nackte Haut.

FSK und JuSchG ... beides hat Sinn und Zweck und ist auch wichtig. Ich als Endverbraucher will mir aber nicht vom Staat oder irgendwelchen, selbstberufenen Moralwächtern vorschreiben lassen ob ich etwas überhaupt erwerben kann oder nicht, Stichwort Beschlagnahmungsverfahren. Sicher gibt es Spiele / Filme / Musik welche fragwürdigen jedoch keinen gesetzwidrigen Inhalt haben ... sie aber direkt vom Markt zu nehmen ist in meinen Augen alles andere als im Sinne der Verbraucher. Die Entscheidung für oder gegen einen Erwerb will letztendlich ich selbst treffen.

Na sicher geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Letzten Endes geht die Taktik nicht auf, unabhängig ob ein Spiel garnicht oder nur für Erwachsene im Handel ist ... die Wege an die Software zu kommen sind ja allgemein bekannt. Dieser ganze Wirbel der um Freigabe oder nicht gemacht wird hat immer nur ein Ergebnis ... das Spiel wird noch interessanter und begehrenswerter, denn die verbotene Frucht schmeckt immer noch am besten ...
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
15.10.2008 17:29 Uhr
Zitat: (Original von NeroOne am 15.10.2008 15:20)

Also deine Probleme will ich haben... 
Is mir doch sch*** ob die USK/FSK bei ihren Entscheidungen an Glaubwürdigkeit verliert...hauptsache das Ding kommt ungeschnitten nach Deutschland!  


Glaub mir, meine Probleme willst du nicht     

Aber auch uns als Spielern sollte es nicht am Allerwertesten vorbeigehen, wie's um die USK steht - solange die USK nämlich nen guten Ruf hat, sind Vorstöße der Marke "Härtere JuSchG-Regelungen" zum Scheitern verurteilt. Wenn es allerdings zur Regel wird, das hartnäckige Publisher mit ausreichend Kohle (keine Bestechungsvorwurf - so ein Prüfverfahren kostet schlicht, deshalb greifen die meisten Entwickler vor/nach dem ersten Prüfverfahren zur Schere oder verzichten gar auf eine deutsche Version) auch brutalste Titel durchbringen, dann ist das natürlich gefundenes Fressen für Politiker und konservative Fanatiker. 
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
15.10.2008 16:18 Uhr
Zitat: (Original von Daffy-Vader am 15.10.2008 13:01)
Zitat: (Original von oceano am 15.10.2008 09:17)
Zitat: (Original von Huskyboy am 15.10.2008 04:29)
bin ich der einzige der die Keine Jugendfreigabe äusserst fragwürdig findet? Ich hätte dem Spiel jedenfalls die Freigabe verweigert

naja ich geh trotzdem davon aus das das spiel beschlagnahmt wird..


Was ist denn an "Keine Jugendfreigabe" fragwürdig?  


Das die USK mit solchen Entscheidungen an Glaubwürdigkeit verliert - schau dir doch nur mal die Kommentare in diesem Thread an, das ist sicher nicht das Image, das die USK in der aktuellen Situation braucht.
Und die Freigabe dieses Spiels ab 18 ist im direkten Vergleich mit anderen Entscheidungen der USK (Ragdolleffekte in Far Cry mussten raus, C&C Generäle wurde in der Originalversion indiziert) eben schwer bis nicht zu verstehen.


Es gab hier doch kürzlich so ein Artikel wo beschrieben wurde wie so ein Prüfungsverfahren abläuft. Jetzt wundert mich gar nichts mehr  

Es kommt scheinbar weniger auf den Spielinhalt als vielmehr auf die Hartnäckigkeit des Publishers und die zufällige Zusammensetzung der Prüfer an.  

Aber mal im Ernst, hab ja schon weiter vorn im Thread vermutet, dass es wohl auch darauf ankommt, ob man gegen Menschen oder gegen Aliens/Monster/Roboter etc. zu Werke geht.

Ausserdem: Keine Jugenfreigabe ist Keine Jugendfreigabe. Keine Jugendfreigabe ist NICHT ab16, ab12 oä. Es ist ganz klar ein Erwachsenen-Spiel, also seh ich da weder ein Problem noch ein Verlust an Glaubwürdigkeit.

Die USK ist doch nicht dafür verantwortlich wie ihre Empfehlungen in der Praxis umgesetzt werden.......

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