Interview-Special: Der neue Jugendschutz
Der Jugensdschutz-Spezialist Dr. Andreas Lober.
Wenn das angepasste Jugendschutzgesetz in Kraft tritt, heißt die BPjS modern BPjM - mit dem "M" für Medien. Doch für Spieler sind die Änderungen weitreichender. Wir haben mit dem Rechtsanwalt und Spiele-Kenner Dr. Andreas Lober über die neuen Regelungen gesprochen. Seine Dissertation behandelt das Thema “Indizierung von Computerspielen”.
PC Games: Das geänderte Jugendschutzgesetz schreibt verbindliche Altersfreigaben für Spiele vor. Wo liegt der Unterschied zu den bisherigen USK-Angaben?
Lober: "Die USK erteilte bisher reine Empfehlungen, die für niemanden bindend waren. Das heißt, der Handel konnte sich über die USK-Empfehlungen hinwegsetzen und Spiele unabhängig von der USK-Freigabe an Jugendliche verkaufen. Andererseits konnte die BPjS theoretisch ein Spiel indizieren, das die USK als kleinkindgerecht ansah. Das neue System wird weitestgehend so funktionieren wie das FSK-System, das bisher für Videofilme galt. Dieses ist insofern strenger, als zwingend eine Vorprüfung verlangt wird, wenn ein Medium für Kinder und Jugendliche zugänglich sein soll. Es ist insoweit weniger streng, als keine Indizierung mehr stattfinden kann, sofern nicht die Beurteilung "nicht freigegeben unter 18 Jahren" erteilt wurde."
PC Games: Müssen Kaufhäuser und Shops jetzt auch für Spiele, die nicht indiziert sind, Erwachsenenabteilungen einführen?
Lober: "Die Altersfreigabe wird generell verbindlich, der Händler muss sich vom Alter des Kunden überzeugen. Dafür genügt eine Ausweiskontrolle."
PC Games: Auch ohne Indizierung sollen Spiele in Zukunft mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden können.
Lober: "Ja. Die Verbote müssen nicht einmal verhängt werden: Es muss nur festgestellt werden, dass sie gelten. Betroffen sind unter anderem "kriegsverherrlichende" Spiele - und ob eine Kriegsverherrlichung vorliegt, entscheidet der örtliche Staatsanwalt! Das ist schlimm für den Handel und für Fachmagazine, denn wie die Staatsanwälte eine Simulation oder einen Military-Shooter beurteilen, ist schwer vorhersehbar."
PC Games: Greifen die Verbote automatisch bei einer Freigabe "nicht unter 18 Jahren"?
Lober: "Nein."
PC Games: Die Bundesregierung wird eine prüfende "Kommission für Jugendmedienschutz" installieren. Kann auch diese Spiele verbieten - quasi an der BPjM vorbei?
Lober: "Nein. Aber wenn die Kommission ein Spiel für indizierungswürdig hält, ist es für die BPjM schwer, von dieser Einschätzung abzuweichen."
PC Games: Die BPjM kann in Zukunft eigenständig Indizierungsverfahren einleiten?
Lober: "Bisher durften nur Jugendämter den Anstoß geben. Künftig können auch Behörden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe die BPjM aktivieren. Diese haben aber keine echte Antragsberechtigung, das heißt, die BPjM kann sich in diesem Fall auch weigern, ein Verfahren einzuleiten. Selbst aktiv werden kann die BPjM auch in Zukunft nur in den seltensten Fällen - zum Beispiel bei der inhaltsgleichen Adaption eines PC-Spiels für die PS2."
PC Games: Kann die Counter-Strike-Entscheidung in irgendeiner Weise noch rückgängig gemacht oder geändert werden? Familienministerin Bergmann deutete so etwas an. Auch der Kanzler ist sauer.
Lober: "Nach der künftigen Rechtslage kann der Antragsteller eine ablehnende Entscheidung der BPjM gerichtlich überprüfen lassen. Dann entscheidet aber ein Gericht, nicht der Kanzler und nicht die Ministerin. Und eine gerichtliche Überprüfung kann auch nur vom Antragsteller eingeleitet werden, nicht vom Kanzler oder der Ministerin. Außerdem kann man gegen Entscheidungen der BPjM nur einen Monat lang vorgehen und diese Frist ist abgelaufen, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Allerdings: Wenn Counter-Strike von einer Staatsanwaltschaft als kriegs- oder gewaltverherrlichend eingestuft wird, nützt es nichts, dass es von der BPjM nicht indiziert wurde - die Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote gelten auch dann."


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