ModernWarfare3.com - Details zur Klage des Call of Duty: Modern Warfare 3-Publishers Activision
Call of Duty: Modern Warfare 3 erscheint am 8. November 2011. Die Diskussion um die scheinbar dazugehörige Webseite ModernWarfare3.com dürfte bald Geschichte sein.
Die Webseite ModernWarfare3.com entzückte Battlefield 3-Anhänger zwar mit einer kuriosen Weiterleitung auf die offizielle Webseite des EA-Shooters. Call of Duty: Modern Warfare 3-Fans fanden das allerdings gar nicht witzig - genau wie der amerikanische Publisher Activision, der daraufhin Anzeige erstattete. Der Betreiber der Webseite registrierte die Domain im Mai 2009 und verschleierte dabei seine Identität über den Proxy-Dienst GoDaddy.com. Die Anbieter der Web-Dienstleistung mussten vor wenigen Tagen den Schleier der Anonymität lüften, nachdem der Nutzer ihres Diensts zum Gegenstand der Justiz wurde. Bald daraufhin wurde der Verantwortliche hinter ModernWarfare3.com entlarvt: ein in Florida (USA) ansässiger Mann mit dem Namen Anthony Abraham. Die Webseite ging offline.
Nun gibt es Details zur Klage des Publishers, der sich auf ein Markenschutzgesetz aus den 1990er Jahren beruft. Es handelt sich dabei um die sogenannte Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). Dieses Gesetz schützt IP-Eigentümer (Intellectual Property) vor Dritten, die sich im Internet auf Kosten einer Marke bereichern wollen. Dies war im Falle Abraham offensichtlich gegeben. ModernWarfare3.com deutet klar auf Infinity Wards und Activisions Sub-Marke zur Call of Duty-Reihe. Um sich erfolgreich auf das genannte Gesetz berufen zu können, müssen die Verantwortlichen von Activision zudem beweisen, dass sie klarer Eigner des Markenbegriffs Modern Warfare sind. Auch das dürfte nur Formsache sein.
Ein weiterer Aspekt, der für die URDP wichtig ist: Activision muss beweisen, dass der Betreiber von ModernWarfare3.com die Webseite in "böser" Absicht erstellt hat. Viele Fans der Ego-Shooter-Serie fanden auf die Homepage. Zudem schaltete der Betreiber von ModernWarfare3.com Werbeanzeigen, die sich unabhängig von Activision für Abraham finanziell auszahlten. Die Weiterleitung von ModernWarfare3.com auf battlefield.com, der offiziellen Webseite eines der ärgsten Konkurrenten der Activision-Marke, kam anschließend dazu. Für Activision dürfte der Erfolg der Klage somit fast sicher sein. Käme es zu einem für Activision günstigen Ausgang des Prozesses, gäbe es einen Präzedenzfall für künftige Probleme beispielsweise mit Klonen wie ModernWarfare4.com. Die Details zur Activision-Klage (PDF) gibt es hier. Wer sich für den kommenden Activision-Shooter interessiert, schaut in unsere neue Call of Duty: Modern Warfare 3-Vorschau.
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ABER jeder hat das Recht sich frühzeitig einen Domain zu sichern der eventuell auf ein Spiel deuten oder heißen soll, wie im falle von "modernwarfare4.com".
ja aber offensichtlich darf man sich nicht damit bereichern, was hier der Fall war.
Das muss man alles relativ sehen
1. Wenn Activision gewinnt, muss er…