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Bulletstorm (PC)

Release:
24.02.2011
Genre:
Action
Publisher:
Electronic Arts

Bulletstorm: Kein Blut, keine Splatter-Effekte - Details zu den Schnitten der deutschen Version

08.02.2011 14:39 Uhr
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Neu
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Bulletstorm kommt nach Deutschland nur in einer stark geschnittenen Version. Es gibt weder Blut- noch Splatter-Effekte oder Ragdoll-Effekte. Was genau geschnitten wurde, verrät Ihnen pcgames.de.

Blut oder zerstückelte Gegner gibt es in der deutschen Version von Bulletstorm nicht. Für eine USK-Kennzeichnung mussten diverse Schnitte vorgenommen werden. Blut oder zerstückelte Gegner gibt es in der deutschen Version von Bulletstorm nicht. Für eine USK-Kennzeichnung mussten diverse Schnitte vorgenommen werden. Bulletstorm erscheint in Deutschland. Allerdings in einer deutlich geschnittenen Version. Wie Electronic Arts heute bekannt gab, habe man die USK-Kennzeichnung Keine Jugendfreigabe (ab 18) nur so erhalten. So wird es in der deutschen Version von Bulletstorm keine Ragdoll-Effekte geben. Genauswenig dürfen Sie die virtuellen Gegner zerstückeln und müssen gar auf Blut- und Splatter-Effekte verzichten. Die Punktevergabe für die Auslöschung der Gegner bleibt allerdings bestehen.

Nicht umsonst bezeichnete Cliff Bleszinski von Epic Games Bulletstorm als das neue Rock'n Roll. "Das bedeutet, dass wir irgendwo ganz klar einen wunden Punkt getroffen haben. Ich könnte den ganzen Tag über den Ton der Gewalt in [Bulletstorm] reden." Seiner Meinung nach sei dabei nicht zu vergessen, dass die Gewalt in Bulletstorm bewusst übertrieben inszeniert ist und niemals die amüsante Seite verliert. Das sah die USK wohl anders. Der Release von Bulletstorm ist in Deutschland für den 24. Februar 2011 geplant. Der Shooter erscheint für PC, Playstation 3 und Xbox 360.

Online-Redakteur
Moderation
08.02.2011 14:39 Uhr
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Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
27.02.2011 06:15 Uhr
...jo, da sind wir glaub ich die einzigen in Europa, zumindest wenns um Spiele geht!
Genau darum gehts doch, daß dieses Gesetz scheiße ist. Erwachsene werden bevormundet und Kunst zensiert.
Und dann kommt wieder so'n Bübchen wie du und findet das alles ja ach so toll was unsere engstirnigen Gesetzgeber so…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
18.02.2011 09:48 Uhr
 

Auf solch einen Klugschei?*+er wie dich haben wir nur gewartet. Es gilt das Spiel im Gesamten zu bewerten und nicht die übriggebliebenen Schnipsel. @Kashrlyyk wie kann man sowas gutheißen? Ich für meinen Teil kann gut zwischen übertriebener Gewaltdarstellung und Massenmord mit ernsten Hintergrund…
Benutzer
Bewertung: 0
16.02.2011 13:47 Uhr
Noch einer der keine Ahnung hat. Wie zum Beispiel wenn es "exzessive Gewaltdarstellungen" enthält? Die sind in Dtld. nämlich verboten und das Spiel würde dann verboten und beschlagnahmt werden. Nochmal die Schnitte stammen vom Hersteller, der versucht eine Indizierung zu verhindern, nicht von der USK…