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Battlefield 3 (PC)

Release:
27.10.2011
Genre:
Online
Publisher:
Electronic Arts

Origin, Battlefield 3, EULA & Co.: Verbraucherzentralen Bundesverband im Exklusiv-Interview nach der Abmahnung für EA [Interview des Tages]

07.12.2011 18:01 Uhr
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PC Games hat Carola Elbrecht vom Verbraucherzentralen Bundesverband im Exklusiv-Interview. Darin erklärt sie, wie die Forderungen des Bundesverbands gegenüber Electronic Arts bezüglich Battlefield 3, Origin und der zugehörigen EULA aussehen. Der Verbraucherzentralen Bundesverband mahnte den Publisher jüngst ab und droht damit, vor Gericht zu ziehen.

Der Verbraucherzentralen Bundesverband hat im Exklusiv-Interview mit PC Games Fragen zum Thema Origin (Battlefield 3), EULA und Abmahnung für Electronic Arts beantwortet. Konkret befragten wir Carola Elbrecht (Referentin und Koordinatorin, Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt) zu den Hintergründen, die letztlich zur Abmahnung für Electronic Arts führten. Die Verbraucherzentrale droht damit, im Extremfall vor Gericht zu ziehen, sollte der Spielehersteller weder die EULA von Origin noch die Verpackung von Battlefield 3 anpassen.

EA habe es versäumt, Kunden ausreichend über die Nutzerbedingungen aufzuklären. Ein kleingedruckter Hinweis auf den Online-Zwang, ein unklar formulierter Origin-Lizenzvertrag und somit die Unklarheit, was mit weitergeleiteten Daten passiert, führte zur Abmahnung mit zuvor genannten Forderungen zur Anpassung. Wie diese geforderten Änderungen auszusehen haben, was EA im Falle einer Gerichtsverhandlung drohen könnte und mehr erfahrt ihr im folgenden Interview. Mehr zum Thema Origin und Battlefield 3 gibt es über die pcgames.de-Suche beziehungsweise die Themenseite.

Sie haben den Spielehersteller Electronic Arts abgemahnt und diesen aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Verpackung soll geändert werden, die EULA überarbeitet. Wie sollten die Änderungen konkret aussehen?
Wenn die AGB von EA Gegenstand des Kaufvertrages für eine Software/des Spiels Battelfield3 sein sollen, dann müssen diese wirksam einbezogen werden. EA muss vor dem Abschluss des Vertrages dafür sorgen, dass der Käufer die AGB zur Kenntnis nehmen kann und sich mit diesen einverstanden erklärt. Das ist derzeit nicht der Fall. Im Optimalfall liegen die AGB vor dem Verkauf so bei, dass der Verbraucher diese einsehen und sich mit ihnen einverstanden erklären kann und für sich frei entscheiden kann, ob er unter diesen Bedingungen bereit ist, den Kauf zu tätigen. In Bezug auf die beanstandeten Klauseln müssen auch einige Änderungen vorgenommen werden, vor allem in den Fällen, in denen die Daten anderweitig genutzt werden sollen, u.a. auch für Werbezwecke oder Erstellung von Nutzungsprofilen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung. Viele Klauseln sind nicht deutlich formuliert und intransparent.

Sie sprechen davon, dass Spielehersteller immer öfter versuchen würden, ihre Kunden digital zu durchleuchten.
Das wurde nie gesagt: Es ist auffällig, dass die Spielehersteller immer öfter eine dauerhafte Internetverbindung für die Nutzung einer Software verlangen, ggf. auch eine Zusatzsoftware einsetzen, die auf das Computersystem des Verbrauchers zugreift. Man fragt sich dann schon nach dem "Warum", vor allem, wenn man vor diesem Hintergrund einen Blick in die AGB und Datenschutzbestimmungen wirft und feststellt, dass sich ein Unternehmen weitreichende Rechte zum Beispiel im Hinblick auf die Datenerhebung und –verwendung und zu Werbezwecke etc. einräumt. Ob und in welchem Umfang die Unternehmen die erhobenen Daten für anderweitige Zwecke nutzen, wollen und können wir nicht beurteilen. Zumindest existieren im Fall EA entsprechende Rechtsgrundlagen, mit den Daten auch anderweitig verfahren zu können. Es ist nicht auszuschließen, dass das bei anderen Softwareherstellern nicht anders aussieht.

Wollen Sie dementsprechend ein Exempel an Electronic Arts statuieren?
Es geht hier weniger um das Statuieren eines Exempels, als vielmehr darum, Problemfelder aufzuzeigen, mit dem sich Verbraucher schon viele Jahre herum ärgern: die fehlende Einbeziehung von AGB, eine dauerhafte Internetverbindung und eine verpflichtende Zusatzsoftware für die Nutzung einer Software/eines Spiels ohne hinreichende Informationen, sind Ärgernisse, die nun speziell im Zusammenhang mit dem Spiel Battlefield 3 hochgekocht sind. Uns erreichten Verbraucherbeschwerden und in Online-Petitionen wurden die Verbraucherzentralen zum Handeln aufgefordert. Wir beobachten hier den Trend, dass zunehmend auf die Nutzerdaten zugegriffen wird, unabhängig und wertfrei davon, welche Interessen der Unternehmen tatsächlich dahinter stecken. Es ist vor allem dann inakzeptabel, wenn Nutzer mangels Information nicht frei darüber entscheiden können, dass die Nutzung einer Software an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, sprich eine dauerhafte Internetverbindung, Zusatzsoftware, die auf das Rechnersystem des Nutzers zugreift, und Einbeziehung von AGB. Werden Verbraucher hierüber hinreichend und vollständig informiert, dann mag das zwar (inhaltlich betrachtet) aus Verbraucher- und Datenschutzsicht nicht nachvollziehbar sein, aber soweit akzeptabel, als dass sich der Nutzer aus eigenen Stücken und freiwillig dafür entscheidet.

Was droht Electronic Arts, sollte man den Streit wirklich vor Gericht austragen und die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen?
Wenn EA die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, dann muss die Sache vor Gericht ausgetragen werden. Sollte das Gericht unserer Rechtsauffassung sein, ergeht ein Unterlassungsurteil gegen EA, verstößt EA dagegen droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Hat die Abmahnung auch international Auswirkungen oder beschränkt sich diese einzig und allein auf die deutsche Niederlassung des Konzerns?
Wir können uns nur für die Einhaltung und Durchsetzung deutscher Rechtsvorschriften einsetzen. Ob und inwieweit das internationale Auswirkungen hat, liegt im Ermessen von EA.

Hat Electronic Arts sich Ihnen gegenüber bereits zu dem Sachverhalt geäußert? Die Presse wird derzeit mit Verweisen auf den Artikel eines Fachmagazins abgespeist, der allein auf die Download-Software Origin eingeht, nicht aber auf die EULA.
Bisher hat sich EA uns gegenüber noch nicht geäußert, die Frist läuft bis zum 12.12.2011.

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Online-Redakteur
Moderation
07.12.2011 18:01 Uhr
Jetzt ist eure Meinung gefragt: Hier könnt ihr euren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
Dein Kommentar
Neuer Benutzer
Bewertung: 0
27.01.2012 12:39 Uhr
Origin und die Eula ist das eine^^ das andere ist wie mit kunden umgegangen wird und versucht wird die kundenmeinung zu zensieren in den offiziellen Foren mehr dazu hier:

http://forum.ea.com/de/po...

Gruß
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
19.12.2011 21:09 Uhr
wir schreiben den 19.12!!!!
Neuer Benutzer
Bewertung: 0
13.12.2011 16:53 Uhr
Heute ist der 13.12 hat sich EA jetzt geäußert?

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