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Battlefield 3 (PC)

Release:
27.10.2011
Genre:
Online
Publisher:
Electronic Arts

Battlefield 3 und Origin: EA von Verbraucherzentrale abgemahnt - Streit wird im Extremfall vor Gericht ausgetragen

30.11.2011 12:47 Uhr
|
Neu
|
Die Verbraucherzentrale hat Electronic Arts abgemahnt und droht damit, vor Gericht zu ziehen, sollte das Unternehmen weder die EULA von Origin noch die Verpackung von Battlefield 3 anpassen. Damit ist die Verbraucherzentrale den Beschwerden tausender Spieler nachgekommen. Electronic Arts äußerte sich bislang nicht zur Abmahnung.

Sollte Electronic Arts die Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale nicht unterschreiben, werde man für die Spieler vor Gericht ziehen. Sollte Electronic Arts die Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale nicht unterschreiben, werde man für die Spieler vor Gericht ziehen. Weil Electronic Arts im Zusammenhang mit Battlefield 3 und der Download-Plattform Origin eine unzureichende Informationspolitik betrieben hat, wird der Publisher nun von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Der Hinweis auf den Online-Zwang des Spiels sei deutlich zu klein ausgefallen. Hierbei habe es sich um ein wesentliches Merkmal des Produktes gehandelt, das nicht nur im Kleingedruckten hätte Erwähnung finden dürfen. Es sei immerhin so, dass der Spieler und die Funktion des Produktes von der Erreichbarkeit der Server abhängig seien. Damit jedoch nicht genug der Kritik. Die Verbraucherzentrale klagt auch an, dass der Lizenzvertrag zu Origin überaus unklar formuliert sei. Es sei völlig unklar, was mit den Daten der User passiere. Sowas dürfe nicht sein. Gemeint ist hier übrigens die bereits überarbeitete EULA, die Electronic Arts nach zahlreichen Protesten der User veröffentlichte.

Gegenüber dem IT-Portal heise.de wollte sich Electronic Arts nicht zur Abmahnung äußern. Ein Sprecher des Unternehmens verweis allein auf den von der Fachzeitschrift c't Artikel, der bekräftigte, dass Origin euren PC nicht scannt. Wie die Verbraucherzentrale gegenüber Heise erklärte, soll Electronic Arts eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und danach sowohl die Verpackung als auch die EULA benutzerfreundlicher gestalten. Sollte das nicht geschehen, werde man vor Gericht gehen. Es zeichne sich ein Trend ab, den es zu unterbinden gelte. Spielehersteller würden immer öfter versuchen, ihre Kunden digital zu durchleuchten und Daten zu erheben. Sollte Electronic Arts nicht vorhaben, die Daten weiterzuverarbeiten, könne das Unternehmen die Unterlassungserklärung problemlos unterschreiben, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale gegenüber heise.de. Mehr über den aktuellen Ego-Shooter von Electronic Arts erfahrt ihr wie gewohnt auf unserer Battlefield 3-Themenseite. In unserem Battlefield 3-Sammelthread könnt ihr wiederum mit anderen Usern über das Spiel diskutieren.

Online-Redakteur
Moderation
30.11.2011 12:47 Uhr
Jetzt ist eure Meinung gefragt: Hier könnt ihr euren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
Dein Kommentar
Neuer Benutzer
Bewertung: 0
27.01.2012 12:35 Uhr
Hier erfahrt ihr mehr zu aktuellen Problemen bei und über Bf3
http://forum.ea.com/de/po...

Gruß und an alle die denken können finger wech davon oder schenkt mir gleich die 60 Euro^^

Gruß
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 1
01.12.2011 16:47 Uhr
Zitat: (Original von Mephisto4286;9391836)
*lol* Anonymous ist auch dran  hahahaa --> Anonymous - #Origin - A Message to Electronic Arts (german) - YouTube

auf sowas hab ich gewartet 
die retter kommen 

falls das wirklich kein fake ist, könnte EA…
Bewertung: 0
01.12.2011 06:43 Uhr
*lol* Anonymous ist auch dran  hahahaa --> http://www.youtube.com/wa...

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