KFZ-Halter sollen für Raser zahlen, die in ihrem Auto sitzen
Halter sollen für Geschwindigkeitsübertretungen haftbar gemacht werden, wenn sich der Fahrer des KFZ nicht ermitteln lässt.
Bislang musste bei einem zu ahndenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln stets der Fahrer eines Fahrzeugs ermittelt werden. Nun fordert der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, dass im Zuge der Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg die Halter zur Kasse gebeten werden, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. So sollen die Halter dafür aufkommen, wenn ein unbekannter Fahrer die zulässige Geschwindigkeit übertritt, einen Rotlichtverstoß begeht oder den Abstand nicht einhält.
Die Polizei könne nämlich in vielen Fällen nicht feststellen, wer zum betreffenden Zeitpunkt hinter dem Steuer gesessen hat. Durch die Halterhaftung hätte die Polizei nun einen sicheren Ansprechpartner. Denn rund 50 Prozent der geblitzten Fahrer kämen davon, weil sie nicht zu ermitteln wäre. Die Halterhaftung ist nichts Neues – in Österreich oder den Niederlanden gilt sie bereits.
Im Zuge einer Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg soll es außerdem nicht mehr möglich sein, Punkte durch freiwillige oder angeordnete Nachschulungen abzubauen. Vormals konnten Verkehrssünder über eine Nachschulung bis zu vier Punkte von ihrem Verkehrssünderkonto abbauen. Die Nachschulungen sollen dadurch allerdings nicht wegfallen. Auch die Punktezählung soll sich ändern: Verkehrsverstöße sollen mit maximal zwei Punkten pro Delikt bestraft werden. Ab acht Punkten kann der Führerschein entzogen werden.
Kritik gibt es etwa von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Durch die neue Regelung würde man die Höchstgrenze viel schneller erreichen können als bisher. Außerdem müssten gefährliche Verstöße gegen die Verkehrsordnung höher geahndet werden als kleinere Delikte, die weitaus weniger gefährlich sein können. Mehr zur geplanten Verkehrsreform gibt es bei welt.de.

