Apple gegen Samsung: Klage auf Verkaufsverbot für Galaxy Nexus wegen Patentverletzung
Apple reicht neue Klage gegen Samsung ein: Einstweilige Verfügung soll den US-Verkaufsstopp des Galaxy Nexus stoppen.
Medienberichten zufolge hat der Konzernriese Apple eine Klage gegen Samsung eingereicht. Apple wirft darin dem Elektronikkonzern vor, beim Samsung-Smartphone Galaxy Nexus vier Patente ohne Genehmigung zu verwenden. Mit dem Einreichen der Klage von Apple bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Kalifornien will man nach einem Bericht von Florian Müller, Experte in Sachen Patentrecht, eine einstweilige Verfügung erwirken, die wiederum zur Folge hätte, dass das Galaxy Nexus von Samsung in den USA nicht mehr verkauft werden dürfte.
Mit der Klage von Apple greift das Unternehmen nicht nur Samsung selbst an, sondern auch indirekt den Suchmaschinengigant Google, der in das Galaxy Nexus Android 4.0 einfließen lässt beziehungsweise hat Google das Betriebssystem für Smartphones zusammen mit Samsung entwickelt. Ob Apple die Einstweilige Verfügung gegen Samsung durchringen kann, bleibt abzuwarten. Das Samsung Galaxy Tab 10.1N darf von Samsung weiterhin verkauft werden.
Die Patentrechtsverletzungen seitens Samsung sollen unter anderem "eine Schnittstelle für den Empfang von Informationen auf einem Computersystem" betreffen, die in dieser Form auch im Spracherkennungssystem Siri (aktuell im Apple-Smartphone iPhone 4S enthalten) zum Einsatz kommt. Apple hat nach Informationen der IT-Speziallisten von Golem das Unternehmen hinter Siri bereits lange Zeit vor dem iPhone 4S aufgekauft - Samsung nutze dies nun im Galaxy Nexus.
Eine entsprechende Klage seitens Apple wurde vom Düsseldorfer Landgericht abgewiesen. Zu Apples iPad-Produkten bestehe nun keine Verwechslungsgefahr mehr. Hintergrund: Samsung musste das Galaxy Tab 10.1 vorher vom Markt nehmen, hat es aber für den deutschen Markt optisch leicht überarbeitet. Die Überarbeitung reichte den Richtern offenbar aus. Mehr zum aktuellen Patentstreit zwischen Apple und Samsung ist in einem entsprechenden Artikel auf Golem zu lesen.

